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   BGH, 20.02.1974 - VIII ZR 198/72   

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https://dejure.org/1974,1319
BGH, 20.02.1974 - VIII ZR 198/72 (https://dejure.org/1974,1319)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1974 - VIII ZR 198/72 (https://dejure.org/1974,1319)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1974 - VIII ZR 198/72 (https://dejure.org/1974,1319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß von Preisänderungsklauseln gegen die Preisauszeichnungsverordnung - Zulässigkeit von einer Auszeichnung der Ware mit so genannten "Tagespreisen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 859
  • MDR 1974, 663
  • GRUR 1974, 416
  • WM 1974, 342
  • WM 1974, 512
  • DB 1974, 1008
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22

    Zulässigkeit der nachträglichen Zulassung der Berufung aufgrund einer

    Dass die Klägerin insoweit gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in der Fassung vom 17. Juli 2017 verstoßen haben dürfte, als sie verpflichtet gewesen wäre, gegenüber dem Geschädigten als Verbraucher die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer zu zahlen sind (Gesamtpreise), ist, da es sich insoweit (lediglich) um formelles Preisrecht handelt, auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der zwischen dem Geschädigten und der Klägerin geschlossenen Preisvereinbarung ohne Einfluss (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 1978 - III ZR 47/77, NJW 1979, 540, 541, juris Rn. 12; vom 20. Februar 1974 - VIII ZR 198/72, WM 1974, 342, juris Rn. 10; Heermann/Schlingloff in MünchKomm Lauterkeitsrecht, 3. Aufl., PAngV, Einleitung Rn. 7; Köhler in ders./Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., PAngV, Vorbem. Rn. 1, 8).
  • VG Berlin, 25.08.2011 - 1 K 5.10

    Inkassounternehmen darf weiterhin Forderungen einziehen

    Soweit die Klägerin (vermeintliche) Forderungen von Kunden, deren bei Registrierung des Verbrauchers verwendetes Anmeldeformular nicht den Vorschriften der Preisangabenverordnung entsprach, anmahnt, stellt dies keine unqualifizierte Rechtsdienstleistung dar, denn die Preisangabenverordnung gehört nicht zum materiellen Preisrecht, sondern zum Preisordnungsrecht; Verstöße gegen letzteres lassen die materielle Wirksamkeit der getroffenen Abreden unberührt (vgl. BGH NJW 74, 859; 79, 541, Palandt - Ellenberger, BGB Kommentar, 70. Auflage 2011, § 134 Rn 26 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fahrlässig falscher Angaben oder Nichtangaben über Eigenschaften der Kaufsache werden hier nicht von vornherein durch die abschließende Sonderregelung der Sachmängelgewährleistung (§§ 459 ff BGB) verdrängt (vgl. insoweit zur st.Rspr. etwa BGHZ 60, 319, 321 ff; BGH Urt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, WM 1977, 118 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 83); denn hiervon unberührt bleiben solche Ansprüche, die sich daraus ergeben, daß ein Vertragsteil den anderen nicht über bestimmte Umstände aufklärt, die zwar die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, aber nicht Eigenschaften des Kaufgegenstandes betreffen (vgl. etwa die Senatsurteile v. 27. Februar 1974, V ZR 85/72, NJW 1974, 859 = WM 1974, 512 und v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961).
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1974, 416 = WRP 1974, 270 - Tagespreis) sei aber davon auszugehen, daß diese Bestimmung der individuellen Vereinbarung einer Tagespreisklausel nicht entgegenstehe.

    Die Angabe von Tagespreisen, die die Höhe des Kaufpreises von der Preisentwicklung abhängig machen und damit den letztlich zu zahlenden Preis ins Ungewisse rücken, ist bei diesen Lieferfristen schlechthin unzulässig (siehe die Amtliche Begründung zur PreisangabenVO - VO PR Nr. 3/73 - BAnz 1973, Nr. 97 S. 4, Ziff. 8 i.V.m. der Amtlichen Begründung zur Preisauszeichnungs-ÄnderungsVO - VO PR Nr. 4/71 - BAnz 1971, Nr. 202 S. 4; BGH GRUR 1974, 416, 417 - Tagespreis).

    Der Annahme, daß die Beklagte aus diesen Gründen mit einer Selbstverständlichkeit geworben habe, steht nicht entgegen, daß eine Tagespreisklausel - trotz der Regelung in § 1 Abs. 1 und 5 PreisangabenVO - in einem Individualvertrag wirksam vereinbart werden kann (BGH GRUR 1974, 416 - Tagespreis; vgl. ferner das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte BGH-Urteil v. 23. April 1980 - VIII ZR 80/79).

  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 47/77

    Höhe einer Rückvergütung von Zinsen nach vorzeitiger Ablösung eines Darlehens -

    Die Rechtslage gleicht insoweit der nach der Preisauszeichnungsverordnung (vgl. dazu BGH WM 1974, 342 = NJW 1974, 459 und zur Verordnung über Preisangaben OLG Frankfurt (Main) WM 1978, 1218; Bachmann NJW 1978, 865).
  • BGH, 23.04.1980 - VIII ZR 80/79

    Formularmäßige Vereinbarung der Preisanpassung bei Änderung des

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 1974 (VIII ZR 198/72 = WM 1974, 342 = NJW 1974, 859) hinsichtlich des § 10 Abs. 3 der Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (VO PR Nr. 1/69; BGBl 1, 1733), an dessen Stelle der im wesentlichen inhaltsgleiche § 1 Abs. 5 Preisangaben-VO getreten ist, ausgeführt hat, ließ ein Verstoß gegen die lediglich preisordnungsrechtliche Vorschrift die materielle Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages unberührt.
  • BGH, 17.11.1978 - V ZR 35/77

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei fehlgeschlagener Fremdfinanzierung eines

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß ein Wohnungsbauunternehmen zu entsprechender Aufklärung verpflichtet sein kann, wenn dem Erwerber erkennbar die Gefahr einer finanziellen Überforderung droht (Hinweis auf BGH Urt. v. 27. Februar 1974 - V ZR 85/72 - NJW 1974, 859).
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